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   OLG Koblenz, 08.03.2016 - 14 W 102/16   

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https://dejure.org/2016,3882
OLG Koblenz, 08.03.2016 - 14 W 102/16 (https://dejure.org/2016,3882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2016 - 14 W 102/16 (https://dejure.org/2016,3882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2016 - 14 W 102/16 (https://dejure.org/2016,3882)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 104; ZPO § 103
    Voraussetzungen der Verwirkung des Kostenfestsetzungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; ZPO § 104 ; ZPO § 103
    Voraussetzungen der Verwirkung des Kostenfestsetzungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Verwirkung des Kostenfestsetzungsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kostenfestsetzungsantrag nach mehr als zehn Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1216
  • Rpfleger 2016, 608
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2016 - 14 W 102/16
    Die Beschwerdeführerin hat zunächst den Einwand der Verjährung erhoben, den der Rechtspfleger mit der antragsgemäßen Festsetzung der Kosten "nach dem Urteil des Landgerichtes Mainz vom 03.09.2015' durch den angefochtenen Beschluss vom 16.10.2015 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 23.05.2006 (V ZB 189/05) zurückgewiesen hat.
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2016 - 14 W 102/16
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH NJW 2014, 1230 mwN.).
  • OLG Braunschweig, 04.06.2018 - 1 WF 52/18

    Beachtlichkeit des Einwand der Verwirkung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Gegenmeinung, die ohne nähere Begründung den Einwand der Verwirkung im Kostenfestsetzungsverfahren für generell beachtlich hält (Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 104, Rn. 21, Stichwort: Verwirkung; OLG Koblenz NJW-RR 2016, 1216) überzeugt schon deshalb nicht, weil sie dem allgemein anerkannten Grundsatz der mangelnden Berücksichtigungsfähigkeit materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren widerspricht.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 8 WF 166/17

    Verwirkung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Selbst ein Ablauf von 10 Jahren reicht im Allgemeinen für die Annahme einer Verwirkung eines Kostenerstattungsanspruches nicht aus (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2016, 1216, wo nach 10 Jahren -anders als vorliegendsogar erst der Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt wurde).
  • SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18

    Leistungen, Beschwerde, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzungsbeschluss,

    Das OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2016 - 14 W 102/16 habe zur Verwirkung bei einem Kostenfestsetzungsanspruch ebenfalls entschieden, dass neben dem Zeitmoment auch das Umstandsmoment Voraussetzung für eine Verwirkung sei.
  • VG München, 10.10.2018 - M 17 M 18.1453

    Zur kostenrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten eines

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. dazu insgesamt etwa BVerwG, B.v. 29.8.2018 - 3 B 24/18 -juris Rn.14ff; OLG Koblenz, B.v. 8.3.2016 - 14 W 102/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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